18.04.2024

Ab Mai mehr Antragsberechtigte: KfW-Förderung für den Heizungstausch

Angebot auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, konnten Ende Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung der KfW (458) stellen. Voraussichtlich ab Mai können auch Förderanträge von Privatpersonen für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden) beantragt werden. Im Folgenden eine Übersicht der Förderungen:

  • 30 % Grundförderung: Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, Wasserstoff- und Pelletheizungen).
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn man die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder die mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzt. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
  • 30 % Einkommensbonus erhalten Hausbesitzer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei bis zu 40.000 Euro beträgt.
  • 5 % Effizienzbonus: Wenn als Wärme­quelle für Wärme­pumpen Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.
  • 2.500 Euro: Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.

Die Grundförderung und die verschiedenen Boni lassen sich bis zu einem Fördersatz von maximal 70 % miteinander kombinieren. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Webseite der KfW oder bei einem Fachbetrieb in der Nähe, zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de

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